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GASPRÜFUNG
 

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 607) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für die Durchführung einer Hauptuntersuchung durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere zugelassene Überwachungsstellen. Zudem ist die Prüfplakette für die Benutzung der allermeisten Campingplätze vorgeschrieben. Ohne gültige Plakette und den Nachweis im Prüfbuch heißt es dort häufig „Kein Zutritt“. Ortsbewegliche Gasgeräte, wie z.B. Bräter, Grills, Kocher, die insbesondere gewerblich oder in Vereinen genutzt werden, unterliegen einer Prüfung nach §33 Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“.

 

Aufgrund unseres umfangreichen Klein- und Ersatzteillagers können beschädigte oder zeitlich-begrenzte Bauteile schnell erneuert werden. Darüber hinaus sind wir auch Ihr Ansprechpartner zum Thema Austausch  oder Neuanschaffung von Gasgeräten.

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