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TRINKWASSERANALYSE | LEGIONELLEN-UNTERSUCHUNG
 

Am 1. November 2011 trat eine neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft.
Diese enthält Neuregelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.

Untersuchungspflicht für Großanlagen

Danach besteht für alle Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung befindet, Untersuchungspflicht wenn,

• das Gebäude gewerblich oder öffentlich genutzt (vermietet ist) wird und

• der Warmwasserspeicher im Haus mehr als 400 Liter fasst oder

• eine Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthält.


Die Untersuchung müssen von einem zertifizierten Probenehmer durchgeführt werden.

Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn

• es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt oder

• wenn an die Warmwasseranlage keine Dusche oder ein aerosolerzeugendes Gerät angeschlossen ist.

Trinkwasseranlagen sind auf Legionellen mindestens einmal jährlich zu untersuchen.

Probenahme nach Trinkwasserverordnung
Unsere Firma ist zertifizierter Probenehmer und wurde
von einem zugelassenen Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
 

Unsere Leistungen für Sie:

- Erstbegehung und Erstellung eines Beprobungsplans

- Lieferung und Montage von Beprobungsventilen an geeigneten Stellen

- Probenahme nach §15 Abs.(4) TrinkwV 2001

- Untersuchung durch ein Labor nach §15 Abs.(5) TrinkwV 2001

- Auswertung und ggf. Erarbeitung eines Maßnahmenplans bei Grenzwertüberschreitung

- Weiterführende Beprobungen (z.B. Staffelbeprobung nach UBA (Umweltbundesamt) für Schwermetalle)

Wir beraten Sie gerne!

 

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